Archiv Aktuelles
Neue Corona-Schutzverordnung
Die Zugangsbeschränkungen werden im § 4 geregelt.
Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmender ausgeübt werden:
- die gemeinsame Sportausführung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport.
- der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer
An folgenden Orten ist mindestens eine Maske (sogenannte OP Maske) zu tragen:
- in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume – mit oder ohne Eingangskontrolle- auch Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind.
- Die Vereinsanlage darf ab sofort nur noch von immunisierten Mitgliedern betreten werden!
- In allen Gebäuden ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz Pflicht!
Jeder Anlagennutzer und Besucher muß seine Immunisierung nachweisen.
Dazu fordern wir alle Anlagenutzer und Besucher auf die entsprechenden Unterlagen (Genesen oder Geimpft) an folgende EMail zu schicken:
Die Nachweise werden über den Zeitraum der aktuell gültigen Coronaverordnung aber nicht länger als 6 Monate archiviert und anschließend vernichtet.
Diese Vorgaben gelten für alle Vereinsmitglieder ab 16 Jahren. Die Nachweise müssen bis spätestens 27.11.2021 vorliegen.
Der Verstoß gegen diese Verordnung wird dem nicht immunisierten Anlagennutzer mit 250,-€ Bußgeld vom Ordnungsamt in Rechnung gestellt.
Der Verein wird parallel mit einem Bußgeld in Höhe von 1000,-€ belastet.
Sollte es zu einem Verstoß durch ein nicht immunisiertes Mitglied kommen, wird der Verein das Bußgeld in Höhe von 1000,-€ dem Mitglied in Rechnung stellen.
Die vorsätzliche Missachtung der vorgenannten Regelung, bewirkt einen Vorstandsbeschluss der zum direkt Ausschluss aus dem Verein führt.
Wir hoffen mit diesen Regelungen etwas Klarheit für die nächsten Wochen geschaffen zu haben und bitten nochmal dringlichst um die Einhaltung dieser Regelungen.
Das Ordnungsamt wird in dieser Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Deshalb ist die korrekte Einhaltung der Regelungen ausnahmslos verpflichtend. Wir gehen davon aus, dass diese Ausnahmesituation von allen Vereinsmitgliedern verantwortungsvoll mitgetragen wird und eine gegenseitige Rücksichtnahme erfolgt.
Bleibt weiterhin gesund!
Euer Vorstand
Lehrgänge erfolgreich absolviert
Letzte Woche fanden auf unserer Vereinsanlage zahlreiche Lehrgänge statt (10 Pferdeführerschein Umgang, vier Reitabzeichen RA 5, drei Reitabzeichen RA 4, davon eins dressurspezifisch und drei Longierabzeichen LA5). Eins vorab: alle Teilnehmer haben ihre jeweiligen Abzeichen erfolgreich bestanden. Am Prüfungstag, dem Sonntag letzter Woche erhielten sie die lang ersehnten und hart erkämpften Urkunden. Wir gratulieren unseren frisch gebackenen Abzeicheninhabern ganz ganz herzlich zu dieser tollen Leistung!
Fuchsjagd 2021
Lehrgang Reit-/ Longierabzeichen
Vom 11.10.2021 bis zum 15.10.2021 bietet der RV Amelsbüren Lehrgänge zur Erlangung von Reit- und Longierabzeichen an.
Einzelheiten dazu findet ihr auf dem Anmeldebogen (Anmeldung Reitabzeichen 2021), den ihr bitte ausgefüllt bis zum 28.09.2021 per Whatsapp, Mail oder persönlich unseren Koordinatorinnen Brita Messing und Carolin Schuster zukommen lasst.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen!
Save the date!!
Sommerturnier 2021
Wir freuen uns, euch zum diesjährigen Sommerturnier auf unserer Reitanlage willkommen zu heißen!
Coronabedingt gelten natürlich auch bei dieser Veranstaltung ein paar Regeln, die dringend eingehalten werden müssen.
In sämtlichen Innenräumen, wie den Reithallen, den Stallgassen (die natürlich nur von Befugten betreten werden dürfen), Sanitäranlagen etc. ist das Tragen einer Maske- wie gewohnt- obligatorisch!
An den Eingängen befinden sich Check-Points zur Anmeldung via Luca-App oder ganz "old school" handschriftlich auf den ausliegenden Anwesenheitsformularen.
Wir bedanken uns schon jetzt bei euch für den verantwortungsbewussten Umgang mit den derzeit bestehenden Regeln zum Schutz vor Corona und wünschen allen Teilnehmern viel Spaß und Erfolg und unseren Besuchern ein paar schöne Stunden auf unserer Turnierveranstaltung!!
Parkordnung:
Trainingstage beim RV Amelsbüren
Anmeldungen bitte an:
Wir freuen uns auf euch!
Wir sagen DANKE!
Vielen Dank an die Stadtwerke Münster und an die Spender des Vereins!
Mit Hilfe der Spendenaktion der Stadtwerke im vergangenen Herbst und den vielen kleinen und großen Spendenbeträgen der Mitglieder und Förderer unseres Vereins ist es möglich geworden, für das heilpädagogische Reiten einen neuen Therapiegurt zu kaufen!Mit den beweglichen Seitenteilen und der flachen Auflage sitzt der Gurt besonders fest, sodass die Reiter ein sicheres Gefühl auf dem Pferderücken haben. Der Gurt liegt bei den Pferden Bella und Deleila besonders gut und die Reiterin Kerstin hat ihn bereits ausprobiert und war begeistert!
Projekt Spendenwerk
Wir freuen uns über eure Spenden zur Ermöglichung des Erwerbs von Material für Bodenarbeit und Ausbildung.
Hier geht's zur Spendenaktion:
Aktuelle Corona-Regelung für Anlagennutzer
Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona - Maßnahmen, gültig ab Montag, den 02.11.2020, sind in der neuen Corona Schutzverordnung NRW geregelt.
Maßgeblich für die Aktivitäten auf unserer Reitanlage ist vorrangig § 9 Sport:
Die FN betrachtet den Pferdesport als Individualsport. Das Bewegen der Pferde wird hier grundsätzlich erlaubt.
Für die Nutzung unserer Vereinsanlage gelten ab sofort die folgenden Regelungen:
- Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist auf der gesamten Anlage obligatorisch!
Ausnahmen gelten für Reiter zu Pferd bzw. für Longierer im Moment des Longierens. Außerhalb der Gebäude (Stallungen/ Hallen etc.) darf auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Weiterhin ist jeder, der die Reitanlage betritt, im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten, ausnahmslos verpflichtet, sich in die ausliegenden Anwesenheitslisten einzutragen. Die Desinfektion der Hände ist bei Betreten und Verlassen der Anlage Pflicht. Außerdem gilt, dass Sanitärräume, Sattelkammern, sowie der Aufenthaltsraum nur von einer Person gleichzeitig betreten werden dürfen. Zuschauer ist das Betreten der Reitanlage derzeit untersagt.
Werden Pferde und Ponys von Minderjährigen oder unterstützungsbedürftigen Personen betreut, gepflegt und bewegt, muss die benötigte Aufsicht im Sinne der Aufsichtspflicht und ggf. die fachliche Betreuung im Umgang mit dem Pferd oder Pony sichergestellt sein. Bestenfalls erfolgt diese Anleitung durch lizenzierte Übungsleiter, mindestens jedoch durch fachlich versierte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut wurden. Die Aufsichtsführung schließt die Sorge für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen ein.
- In der kleinen Halle (20 x 40 m) dürfen max. 4 Pferde gleichzeitig bewegt werden.
- In der großen Halle (20 x 60 m) dürfen max. 6 Pferde gleichzeitig bewegt werden.
- Auf den Außenplätzen dürfen max. 6 Pferde gleichzeitig bewegt werden.
- Laut Corona Schutzverordnung ist auf der Reitanlage nur das Bewegen der Pferde und nicht die Ausübung des Sports erlaubt.
- Das Reiten auf den Außenplätzen sollte dem Reiten in der Halle vorgezogen werden.
- Für die Bewegung des Pferdes ist ein Zeitrahmen von 45 Minuten pro Pferd einzuhalten.
Unterricht
Unterricht findet im ganzen Monat November nicht statt!
Eine Konkretisierung der Vorgaben durch den Pferdesportverband ist in den nächsten Tagen zu erwarten. Aktuelle Hinweise und Regelungen sind auf den Internetseiten der FN (www.pferd-aktuell.de) und des Pferdesportverbandes Westfalen (www.pferdesportwestfalen.de) zu finden.
Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Regelungen zum Wohle der Allgemeinheit und zum Schutz vor Sanktionen (wie z. B. Geldstrafen, Anlagenschließung) ausnahmslos eingehalten werden. Wir gehen davon aus, dass die Ordnungsbehörden diese Einhaltung in der kommenden Zeit verstärkt kontrollieren werden.
Pferdesportler befinden sich aktuell in der glücklichen Situation, im Gegensatz zu vielen anderen Sportlern, ihren Sport weiterhin, wenn auch unter Auflagen und Einschränkungen durchführen zu können. Wir erwarten von euch, dies stets zu berücksichtigen und entsprechend verantwortungsvoll mit diesem Privileg umzugehen.
Bleibt weiterhin gesund!
Euer Vorstand